Schlussfolgerungen aus der Evaluierung des erweiterten Bürgschaftsprogramms der Bürgschaftsbanken für die Fortführung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihren entsprechenden Feststellungen in der Evaluierung zum erweiterten Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbanken, dass für die Weiterentwicklung des Bürgschaftsprogramms geprüft werden müsse, welche Elemente auch über das Jahr 2010 hinaus fortgeführt und ggf. in das reguläre Angebot der Bürgschaftsbanken übernommen werden können?<br /> <br /> Wie wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang im Hinblick auf eine Verlängerung der Regelungen zur Eigenkompetenz, zum Bürgschaftshöchstbetrag und zur Sollobergrenze für Betriebsmittelanteile verfahren, und wird das in diesem Jahr eingeführte Kombi-Produkt der Bürgschaftsbanken und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften weitergeführt?