Schlussfolgerungen aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgemeinschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, und wie will sie sicherstellen, dass in der Bundesrepublik Deutschland auch weiterhin eine flächendeckende Bejagung der Wildbestände möglich bleibt?