Schlussfolgerungen aus den Länderberichten über die Stichprobenkontrollen von Energieausweisen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Berichten der Länder über die Ergebnisse der Stichprobenkontrollen von Energieausweisen, die zum 1. März 2017 vorliegen sollen (vgl. Energieeinsparverordnung 2014, §§ 26d und 26f), für ihren Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes, und wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse hinsichtlich Verlässlichkeit der Angaben in Energieausweisen, bisheriger Wirksamkeit von Energieausweisen in Bezug auf Energieeinsparung im Gebäudesektor sowie Verbesserungsbedarf sowohl der Ausweise selbst als auch der bisherigen Ausstellungspraxis (bitte einzeln begründen)?