Schlussfolgerungen aus dem politischen Umgang mit den Demonstrationen in der Türkei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich beispielsweise der Zusammenarbeit mit der Türkei (polizeiliche, justizielle und militärische) vor dem Hintergrund der staatlichen Gewalteskalation bzw. Polizeigewalt und -brutalität sowie massiven Verletzung der Menschenrechte gegen die Protestierenden in der Türkei, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass von einer Demokratisierung durch die EU-Beitrittsverhandlungen und durch die jüngsten Verfassungsreformen in der Türkei keine Rede sein kann, so dass diese bis zum Ende der undemokratischen Maßnahmen und politischen Verfolgungswelle ausgesetzt werden sollten?