Schlussfolgerungen aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hinsichtlich Cyberabwehr und "Hackbacks"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unter dem Aktenzeichen: WD 2 – 3000 – 090/19 hinsichtlich der Cyberabwehr in Deutschland und "Hackbacks" (https://netzpolitik.org/2019/geheimes-bundestagsgutachten-attackiert-hackbackplaene-der-bundesregierung/spendenleiste)?