Schlussfolgerungen aus dem EuGH-Urteil zur Zulassung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Oktober 2019 (Aktenzeichen: C-616/17), wonach die für die Zulassung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu beanstanden seien und die Prüfung durch die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) in allen Punkten sorgfältig erfolgt worden sei, im Hinblick auf die Erwägungen den Wirkstoff in Deutschland zu verbieten?