Schlussfolgerungen aus dem EuGH-Urteil vom Dezember 2016 zur Vorratsdatenspeicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welches Ergebnis hatte die Prüfung der Bundesregierung, welche Schlussfolgerungen aus dem EuGH-Urteil vom 21. Dezember 2016 zu ziehen sind, die zum Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung – Kosten, Fristen, rechtliche Grundlage" (18/12229) "noch nicht abgeschlossen" war, und warum wurde das Ergebnis nicht vor dem gesetzlich festgelegten Speicherstart am 1. Juli 2017 veröffentlicht?