Schließung des Hostels auf dem Grundstück der nordkoreanischen Botschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung – bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 19/13176 vom 10. September 2019 – in der Causa "City Hostel Berlin", welches sich auf dem Grundstück der nordkoreanischen Botschaft (Glinkastraße 5, 10117 Berlin) befindet, im Vergleich zum September dieses Jahres vor, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, künftig einzuleiten, um die Schließung des Hostels auf nordkoreanischem Botschaftsgrund durchzusetzen?