Schließung des DB-Reisezentrums in Leinefelde
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung als alleinige Anteilseignerin der Deutschen Bahn AG (DB AG) die zum 1. Februar 2019 erfolgende Schließung und Ersetzung des DB-Reisezentrums in Leinefelde durch einen sogenannten Videopoint (vgl. Thüringer Allgemeine vom 18. Januar 2019) vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es sich bei diesem um das einzige Reisezentrum im Landkreis Eichsfeld handelt und dieses mit Blick auf die für 2024 geplante 5. Thüringer Landesgartenschau in Leinefelde eine wichtige Funktion hat, sowie unter dem Gesichtspunkt des Erhalts der Attraktivität der Bahn auch in der Fläche und des mit der Schließung verbundenen Wegfalls einer persönlichen Beratung insbesondere der älteren Bevölkerung und des Wegfalls der Vor-Ort-Betreuung von derzeit 470 Schülern aus dem Eichsfeldkreis, die ihre Schülersammelzeitkarten durch das DB-Personal anerkennen lassen müssen?<br /> <br /> Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung gegenüber der Deutschen Bahn AG für den Erhalt des DB-Reisezentrums in Leinefelde und dafür einsetzen, dass angesichts steigender Fahrgastzahlen der Deutschen Bahn AG sowie der von der Bundesregierung verfolgten Stärkung der Attraktivität des Personenschienenverkehrs und insgesamt des ländlichen Raums insbesondere der älteren Bevölkerung eine persönliche Beratung und ein persönlicher Fahrkartenverkauf gewährleistet wird?