Schließung der Lücke bei den Pflegeberichten der Bundesregierung für den Zeitraum 2012 bis 2015
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die entstandene Berichtslücke nach § 10 SBG XI (alt) für den Zeitraum 2012 bis 2015 zu schließen, da mit der Verabschiedung des PSG II eine Berichtspflicht erst mit Beginn des Jahres 2016 gesetzlich geregelt wurde und der fällige sechste Pflegebericht für den Zeitraum von 2012 bis 2015 zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes II noch nicht vorlag?