Schlichtung für Luftfahrtunternehmen verkehrsträgerübergreifend einführen
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Sicherstellung der Teilnahme der Luftverkehrsbranche an der verkehrsträgerübergreifenden Schlichtung unter dem Dach der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr: Verpflichtung der Unternehmen zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bei Nichtbearbeitung einer Verbraucherbeschwerde innerhalb von vier Wochen und zur Übernahme der Kosten bei berechtigter Anrufung der Schlichtungsstelle