Schengen-Visa für sprachlich-kulturelle Zwecke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang werden Schengen-Visa für sprachlich-kulturelle Zwecke (z. B. Austauschprogramme, Sprachaufenthalte, akademische Vorbereitungskurse unter 90 Tagen) erteilt, und ist der Bundesregierung bewusst, dass die Wartezeit für diese Visa mehr als zwölf Monate betragen kann?