Scheinselbständigkeit von Honorarkräften an Musikschulen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf vor dem Hintergrund der vermehrt von der Deutschen Rentenversicherung festgestellten Scheinselbstständigkeit von Honorarkräften an Musikschulen, und wenn ja, wird eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens, z. B. in Form einer unabhängigen Prüfstelle zur zweifelsfreien Klärung des Beschäftigungsstatus, in Erwägung gezogen?