Schaffung von Studienplätzen im Rahmen des Hochschulpaktes I
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Studienplätze wurden entgegen den Vereinbarungen des Hochschulpaktes I an den Hochschulstandorten Münster, Duisburg-Essen, Köln und Bielefeld nicht geschaffen, und welche genaue Rückforderungssumme ergibt sich daraus jeweils (vgl. dpa-Dossier Nr. 18, S. 23 f., vom 2. Mai 2011)?<br /> <br /> Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Rahmen des Hochschulpaktes I vereinbarte, aber nicht geschaffenen Studienplätze nun in der zweiten Programmphase des Hochschulpaktes nachträglich und zusätzlich geschaffen werden, oder sollen aus ihrer Sicht die Mittel verfallen und nicht mehr für die Schaffung von Studienplätzen zur Verfügung stehen (bitte begründen)?