Schaffung umfassender Barrierefreiheit in den Gebäuden von Bundesbehörden
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie will die Bundesregierung ihre sich aus dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (in Kraft seit 2002) sowie der unlängst ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention ergebenden Verpflichtungen zur Schaffung umfassender Barrierefreiheit erfüllen, wenn sie laut Antwort auf meine mündliche Frage vom 28. Januar 2009 (Plenarprotokoll 201, S. 21777) bis heute nicht einmal weiß, welche Bundesgebäude barrierefrei sind und welche nicht?<br /> <br /> Bis wann kann die Bundesregierung meine diesbezügliche mündliche Frage 13 (Bundestagsdrucksache 16/11715) ordnungsgemäß und umfassend beantworten?<br /> <br /> Bei welchen Gebäuden von Bundesbehörden im Bestand hält die Bundesregierung die Schaffung von Barrierefreiheit aus wirtschaftlichen Gründen für nicht vertretbar?<br /> <br /> Bei welchen Gebäuden von Bundesbehörden wird in den Jahren 2009 und 2010 planmäßig und bei welchen möglicherweise unter Nutzung des Konjunkturpakets II (zum Beispiel aus der Titelgruppe 3 des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“) Barrierefreiheit hergestellt?</span>