Schaffung gesetzlicher und administrativer Voraussetzungen für die Nichtanrechnung der Abwrackprämie als Einkommen bei SGB II-Beziehern
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Gewährleistung von Mobilität durch die Nutzung eines privaten Pkw in vielen Regionen eine unbedingte Voraussetzung für eine Erwerbstätigkeit ist, die Nutzung eines Pkw für erwerbstätige Hilfebeziehende unerlässlich ist und daher die Anschaffung eines neuen Pkw für die Erreichung der grundlegenden Ziele des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), wie sie in den §§ 1 bis 3 SGB II festgelegt sind, notwendig ist, und wenn ja, plant sie aus diesem Grund die gesetzlichen und administrativen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Abwrackprämie nicht als Einkommen bei SGB-II-Beziehern angerechnet wird?</span>