Schaffung eines Mietrechts zum Schutz von Gewerbemietern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat bei der Bundesregierung bezüglich der Schaffung eines Mietrechts zum Schutz von Gewerbemieterinnen und -mietern ein Umdenken eingesetzt, dass nach meiner Auffassung unter anderem wegen der Zwangsräumung der Berliner Landesgeschäftsstelle der CDU aus ihren langjährigen Büroräumen in der Berliner Kleiststraße aufgrund der vom Vermieter geforderten Verdoppelung der Miete und ihr damit einhergehender erzwungener Umzug an den Rand von Charlottenburg (siehe DER TAGESSPIEGEL vom 15. Januar 2020, Seite 7) veranlasst sein könnte, oder hält die Bundesregierung an ihrer am 11. März 2019 von Ulrich Nußbaum geäußerten Antwort zu meiner damaligen Schriftlichen Frage fest, dass "dies erst geprüft werden kann, wenn die zugrunde liegenden Probleme und ihre Ursachen ermittelt sind", die dafür notwendigen "verlässlichen und belastbaren Daten" aber weiterhin fehlen?