Schaffung der Stelle eines unabhängigen Polizeibeauftragten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung es auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den diversen Ermittlungsfehlern im Zusammenhang mit dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) für erforderlich, die Stelle eines unabhängigen Polizeibeauftragten vorzusehen, bei dem sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Polizistinnen und Polizisten Kritik und Vorschläge ggf. anonym vorbringen können, und wenn nein, warum nicht?