Schaffung bundeseinheitlicher Regelungen für Nachtflüge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, dass das Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt am Main von 23 bis 5 Uhr bestätigte und das Kontingent für die Gesamtnacht auf 133 Flüge beschränkte, sowie der Entscheidung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, künftig zwischen 0 und 5 Uhr Passagierflüge am Flughafen Köln-Bonn zu verbieten, um bundeseinheitliche Standards für Nachtflugregelungen zu schaffen, die einerseits eine Standortkonkurrenz nach Maßgabe gestatteter Nachtflüge verhindern und andererseits den berechtigten Erwartungen der Anwohner nach einem umfassenden Lärm- und Gesundheitsschutz nachkommen?