Schaffung arbeitszeitrechtlicher Sonderregelungen für Rettungsdienste in der Notfallrettung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es Pläne der Bundesregierung für Rettungsdienste in der Notfallrettung, die aufgrund von Personalmangel die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes nicht einhalten können, aber deren Fahrzeuge dennoch von den entsprechenden Leitstellen disponiert werden, damit diese nicht arbeitsrechtlich belangt werden, um sowohl dem Personalmangel im Rettungsdienst als auch der besonderen Bedeutung der Rettungsdienste für das Wohlergehen der Bevölkerung Rechnung zu tragen?