Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit seit 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) festgestellte Schaden in Euro, der durch Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch seit 2018 bis heute und für das Jahr 2021 bis zum heutigen Stichtag jeweils jährlich entstanden ist, unter Angabe des Anteils in Euro der jeweils jährlich auf die im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingeleiteten Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung resultierten Nachforderungen der Gesamtsozialversicherungsbeiträge einschließlich Umlagen sowie der Säumniszuschläge entfällt, beziffern (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahren aufschlüsseln), und wie stellt sich in diesem Zusammenhang die Anzahl des festgesetzten Personalbedarfs der FKS zu den zum heutigen Stichtag tatsächlich vorhandenen Arbeitskräften, unter Angabe der seit 2018 bis heute jeweils jährlich angefallenen Personalkosten und der jeweils jährlich angefallenen Gesamtkosten der FKS, dar (bitte tabellarisch darstellen)?