Schadenshaftung im Falle eines steuernden Eingriffs in Verbrauchseinrichtungen durch die Netzbetreiber
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wer haftet für Schäden, die dem Endverbraucher bei einer Reduzierung der netzwirksamen Bezugsleistungen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach der Festlegung zur Durchführung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 27. November 2023 entstehen, und auf welche Höhe schätzt die Bundesregierung durch entsprechende Schäden in den Jahren 2024 bis 2035?