Schadenshaftung bei Unfällen mit autonomen Fahrzeugen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Probleme sind der Bundesregierung in Bezug auf das autonome Fahren (Level 4) bekannt, die im Schadensfall nach einem Unfall dadurch entstehen könnten, dass das Haftungsregime die Halterinnen und Halter in Verantwortung sieht, wenngleich diese nur noch sehr eingeschränkt schadensmindernd reagieren können, und wie plant die Bundesregierung, diese Probleme gegebenenfalls zu beheben?