Schadensersatzanspruch bei einer Abweichung der Bandbreite der vertraglich vereinbarten Internetverbindung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Forderung der Verbraucherzentrale Bundesverband nach einem Schadenersatzanspruch von pauschal 15 Euro pro Monat, wenn die tatsächliche Bandbreite der Internetverbindung nicht der vertraglich zugesicherten entspricht (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/15-euro-pauschale-verbraucherschutzer-fordern-monatlichen-schadenersatz-bei-zu-langsamem-internet-10630924.html), und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu, und plant die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die gesetzlich zugesicherte Mindestbandbreite anzuheben?