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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-264484

Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche von Gewerbetreibenden im Rahmen der Corona-Pandemie

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung aus § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch für Gewerbetreibende, insbesondere Ladenbesitzer, Gastronomen, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Veranstalter von Großveranstaltungen, die im Zuge des wegen der COVID-19-Pandemie vorgenommenen Shutdowns vorsorglich schließen mussten, sowie für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die in der Folge der Anordnung häuslicher Quarantäne für Beschäftigte ihr Geschäft beschränkt oder eingestellt haben?<br /> <br /> Ergibt sich ein solcher Anspruch aus § 65 Absatz 1 IfSG (analog) oder allgemeinen Staatshaftungstatbeständen (Amtshaftung, enteignungsgleicher Eingriff, enteignender Eingriff)?<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für einen Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch für die o. g. Gruppen?