Schadenersatzzahlungen bei Verstoß gegen CETA-Bestimmungen auf Länder- bzw. Kommunalebene
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Ebene in Deutschland müsste nach deutscher Gesetzeslage nach Inkrafttreten des CETA-Vertrages (laut veröffentlichter Fassung vom 26. September 2014) für Schadenersatzzahlungen aufkommen, wenn eine Entscheidung auf Länderebene oder kommunaler Ebene gegen CETA-Bestimmungen verstößt und zu einer für den Investor erfolgreichen ISDS-Klage (ISDS: Investor-state dispute settlement = Investor-Staat-Streitbeilegung) führt, und wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass etwa die Annex-II-Bereiche Energie, Finanzdienstleistungen und Transport nach jetzigem Stand nicht von den Bestimmungen des "Domestic Regulation"-Kapitels (s. S. 246) ausgenommen sind?