Schadenersatzansprüche der Energiekonzerne für die vorübergehende Stilllegung ihrer Atomkraftwerke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchem Schadenersatzrisiko (aufgeschlüsselt nach Wahrscheinlichkeit, Höhe und Anspruchsteller) rechnet die Bundesregierung angesichts des Umstandes, dass die Atomkonzerne EnBW, E.ON und RWE angekündigt haben, die vorübergehende Stilllegung ihrer Atomkraftwerke juristisch überprüfen zu lassen?