Schäden an der Natur durch das Anlegen und Abmähen von Rasenflächen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden seit der Überweisung der Petition Pet 2-19-18-277-014354 des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Forderung betreffend, die Verkaufsbetriebe von Rasenmähern zu verpflichten, ihre Kunden über die erheblichen Schäden an der Natur durch das Anlegen und Abmähen von Rasenflächen zu beraten und insbesondere mit den Käufern von Mäh-Robotern über die Möglichkeit zu verhandeln, beim Verlegen der entsprechenden Verkabelung feste Schutzzonen einzurichten, irgendwelche Schritte im Sinne des Petenten unternommen oder weitere Evaluierungen vorgenommen, und falls ja, wie sahen diese im Detail aus?