Sanktionsliste für Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit der Berichterstattung aus der Ukraine
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu den, nach mir vorliegenden Informationen, auf der Beratung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) am 10. September 2014 erhobenen Forderungen, dass die Europäische Union mit einer Listung von Journalistinnen und Journalisten auf die neue "unkonventionelle Art der Kriegsführung" antworten müsse?</p> <p>Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung eine Listung von Journalistinnen und Journalisten nicht mit dem Verweis auf das Grundgesetz generell abgelehnt hat, sondern nur auf die Schwierigkeit einer "Unterscheidung zwischen Journalismus und Propaganda" verwiesen hat?</p>