Sanktionierung einer Organisation als terroristische Vereinigung durch die EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 30. November 2022 von der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Katja Keul vertretene Rechtsauffassung, dass eine Sanktionierung einer Organisation als terroristische Vereinigung durch die EU nur und ausschließlich dann möglich sei, "erstens, wenn es in einem der EU-Mitgliedstaaten bereits entweder Ermittlungen oder eine Strafverfolgung wegen einer terroristischen Handlung oder des Versuchs, eine terroristische Handlung zu begehen oder sie zu erleichtern, gibt, oder zweitens, wenn es eine Verurteilung wegen derartiger Handlungen durch eine zuständige nationale Institution gibt" (Plenarprotokoll 20/72), und wenn sie das tut, auf welche Rechtsgrundlage und auf welche ständige Rechtsprechung beruft sie sich zur Unterlegung dieser Rechtsauffassung?