Sanktionierung des ungenehmigten Betriebs einer Gaspipeline durch ausländische Gasnetzbetreiber
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen drohen nach Ansicht der Bundesregierung auf Grundlage der aktuellen Rechtslage, wenn ein Gasnetzbetreiber aus einem Drittstaat außerhalb der EU eine Gaspipeline betreibt, obwohl Zertifizierungen und abschließende Genehmigung als unabhängiger Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur noch ausstehen, und wie hoch wären mögliche Strafzahlungen?