Sanktionen seit Einführung des SGB II im Jahr 2005
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen wurden seit der Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2005 vollsanktioniert (jährliche Angaben), und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib von Vollsanktionierten nach § 31a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) nach dem Ablauf der Vollsanktionierung (Rückkehr in ungekürzten Leistungsbezug, Abbruch des Kontakts zum Jobcenter etc.)?<br /> <br /> Wie viele Vollsanktionierte seit der Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung Sachleistungen (absolut und relativ zur Gesamtzahl der Vollsanktionierten und in welchem Wert) und wie viele nicht und verloren dadurch auch die Absicherung durch Krankenversicherungsbeiträge?<br /> <br /> Wie viele der Vollsanktionierten wurden Selbstzahler einer freiwilligen Krankenversicherung seit Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, und woher hatten diese das Geld?