Sanktionen gegenüber Weißrussland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung im Rahmen der Bemühungen der Präsidentin der Europäischen Kommission Dr. Ursula von der Leyen zur Verschärfung von Sanktionen gegenüber Weißrussland "[...] erweiterte Sanktionsregelungen gegen die belarussischen Behörden zu billigen, die für diesen hybriden Angriff verantwortlich sind [...]" (Quelle: www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/von-der-leyen-strebt-zus%C3%A4tzliche-sanktionen-gegen-belarus-an/ar-AAQtkIx?amp;appid=hwbrowser&ctype=news, abgerufen am 9. November 2021) unterstützen und die weißrussische Fluglinie "Bielavia" auf die EU-Flugsicherheitslisten, dessen darin aufgeführte Fluglinien im Luftraum der EU nicht operieren dürfen, setzen, und warum darf die genannte Fluglinie bis dato (9. November 2021) über dem deutschen Luftraum operieren?