Sanierungsrate der energetischen Gebäudesanierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie berechnet die Bundesregierung die Sanierungsrate der energetischen Gebäudesanierung, welche sie laut dem Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan aus dem Jahr 2011 (gleichzeitig Bericht an die Europäische Union) verdoppeln möchte (damals 1 Prozent), um die Energieeffizienzanforderungen der Europäischen Union zu erfüllen, und wie hoch ist die Sanierungsrate heute (bitte detailliert darstellen)? <br /> <br /> Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung für die laut dem Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan aus dem Jahr 2011 (gleichzeitig Bericht an die Europäische Union) erforderliche Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Abgleichung von EEWärmeG und Energieeinsparverordnung (EnEV), um das Ziel der Verdopplung der Sanierungsrate zu erreichen, und wie ist der vorgesehene Zeitplan für die Novellierung des EEWärmeG?