Sanierungsmittel des Bundes für die Schleusen des Elisabethfehnkanals trotz geplanter Stilllegung des Kanals
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum sind in der Vergangenheit noch Sanierungsmittel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in die Aufrechterhaltung des Betriebes anderer Schleusen als der Schleuse Osterhausen des Elisabethfehnkanals (Landkreis Cloppenburg) geflossen, wenn für den Bund nunmehr allein eine "denkmalgerechte Stilllegung des Kanals in Betracht kommt" (Nordwest-Zeitung vom 16. Mai 2013), und gibt es keine Bereitschaft der Bundesregierung, sich maßgeblich an den Sanierungskosten der Schleuse zu beteiligen, unabhängig von der Frage der Trägerschaft für den gesamten Elisabethfehnkanal?