Sanierungsbedarf bei Wohngebäuden als Voraussetzung für den Einbau von Wärmepumpen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Wohngebäude in Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung (im Falle des planmäßigen Inkrafttretens des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes) zwischen 2024 und 2045 im Durchschnitt pro Jahr durch umfangreiche energetische Sanierungsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik einschließlich des Einbaus von Fußbodenheizungen anstelle bisheriger Raumheizkörper ertüchtigt werden müssen, um eine Umstellung der Wärmeerzeugung vom bisherigen Betrieb einer Öl- oder Gaszentralheizungsanlage auf den Betrieb einer Wärmepumpe zu erreichen unter der Maßgabe, die einzelnen Zimmer wie bislang üblich auch im Winter durchgängig außerhalb der Nachtzeiten auf ein Temperaturniveau von mindestens 22 Grad Celsius und nachts, also zwischen 23 und 6 Uhr, auf mindestens 18 Grad Celsius beheizen zu können (bitte bei der Beantwortung der Frage eine Spezifizierung hinsichtlich der zu erwartenden Anzahl an Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern vornehmen)?