Sachstand zur Evaluation der Sicherheitsgesetze des Bundes und zur Erstellung einer Überwachungsgesamtrechnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gestaltet sich der aktuelle Sachstand (Vergabeverfahren, Zeitplan etc.) hinsichtlich des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgehaltenen Versprechens, die Sicherheitsgesetze des Bundes auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin zu evaluieren und zu diesem Zweck "bis spätestens Ende 2023" eine "Überwachungsgesamtrechnung" durch "eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Sicherheitsgesetze und ihrer Auswirkungen auf Freiheit und Demokratie im Lichte technischer Entwicklungen" zu erstellen (Koalitionsvertrag, Seite 108 f.), und in welchem politischen und rechtlichen Verhältnis soll diese "Überwachungsgesamtrechnung" aus Sicht der Bundesregierung zur Rechtsfigur des sogenannten additiven Grundrechtseingriffs (vgl. BverfGE 112, 304) stehen?