Sachstand zur bisherigen Inanspruchnahme der Elternentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung auch jetzt über keine Erkenntnisse über die bisherige Inanspruchnahme der Elternentschädigung nach § 56 Absatz 1 IfSG verfügt (Entschädigungsvolumen, Fallzahlen, Bezugsdauer), und wenn ja, hat sie sich bei den Bundesländern um einen Sachstandbericht bemüht?