Sachstand hinsichtlich der Zulassung des Suizid-Medikaments Pentobarbital
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist in Anbetracht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15) zum Recht auf Selbsttötung der konkrete Sachstand hinsichtlich der Zulassung des Suizid-Medikaments Pentoparbital, und wie war die bisherige Praxis hinsichtlich der Zulassung vergleichbarer Medikamente (Anzahl der Anträge bzw. Bewilligungen)?