Sachstand bei den Finanzierungszusagen von Dritten zur 50-prozentigen Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat sich der Sachstand bei den Finanzierungszusagen von Dritten zur 50-prozentigen Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 Absatz 1 SGB III seit der Beantwortung meiner Schriftlichen Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 17/8829 entwickelt, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass unter diesen Voraussetzungen in diesem Jahr Berufseinstiegsbegleitungen durchgeführt werden können?