Sachliche Information von schwangeren Frauen in Konfliktlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Punkte umfassen und sind nach Auffassung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erforderlich für die "sachliche Information von Frauen in Konfliktlagen", und ab wann stellen diese Punkte eine verbotene "werbende Handlung" dar, wie im Referentenentwurf zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" angekündigt?