Saarländische Praxis bei der Durchführung von Haupt- und Abgasuntersuchungen bei Kraftfahrzeugen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung die gängige Praxis im Saarland ein, bei der Durchführung von Haupt- und Abgasuntersuchungen durch hierfür zugelassene Stellen die neue Plakette nicht ab Ablauf des vorherigen Untersuchungszeitraums, sondern diese ab Abnahmetermin für die volle Laufzeit zu erteilen?<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorgehen im Sinne der Rechtmäßigkeit, und hält sie diese Praxis wettbewerbsrechtlich für vertretbar?