Rüstungsexporte und Nullbescheide
Seit 2011 von der BAFA erteilte Nullbescheide für weder verbotene noch genehmigungspflichtige Ausfuhrvorhaben, bei der Beantragung durch exportierende Unternehmen erforderliche Angaben, 2015 erteilte Nullbescheide für im Prinzip militärisch verwendbare oder für fremde Streitkräfte und ausländische Rüstungsunternehmen bestimmte Güter und Technologie, Motoren für Kriegsschiffe und Militärfahrzeuge sowie Exporte nach China, Iran und Saudi-Arabien<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)