Rüstungsexporte nicht zu Lasten von Menschenrechten genehmigen
Sicherstellung einer restriktiven Genehmigungspraxis bei Rüstungsausfuhren durch strikte Anwendung der Exportrichtlinien einschließlich des Gemeinsamen Standpunktes der EU für Waffenausfuhren, Beachtung der Menschenrechte in Empfängerländern, Berichterstattung im Rüstungsexportbericht, Exportstopp für Rüstungsgüter an einzelne arabische Staaten, rechtzeitige Begründung geplanter Waffenexporte an Drittstaaten gegenüber dem Deutschen Bundestag, Änderung der Ressortzuständigkeit hinsichtlich der Rüstungsexportpolitik