Rüstungsexporte in arabische Länder
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erwägt die Bundesregierung angesichts der Protestwelle in arabischen Ländern das Kriterium 2 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Europäischen Rates vom 8. Dezember 2008, wonach ein Export von Militärgütern oder Militärtechnologie zu verweigern ist, wenn das Risiko besteht, dass die Exportgüter zur „internen Repression benutzt werden können“ oder in den Emfpängerländern „schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen festgestellt wurden“, häufiger und umfassender für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter anzuwenden, oder wird die Bundesregierung an der Abwägungspraxis festhalten, den Export von Rüstungsgütern auch in solche Länder zu erlauben, deren Menschenrechtslage im Menschenrechtsbericht der Bundesregierung als problematisch geschildert wird und in denen systematisch diskriminiert und gefoltert wird?