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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-51667

Runderlass vom 6. Dezember 2012 über den zu erbringenden Spracherwerbsnachweis

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung (Auswärtiges Amt) bereit, der Fragestellerin den Runderlass vom 6. Dezember 2012 an die Auslandsvertretungen zur Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts 10 C 12.12 als Ablichtung zur Verfügung zu stellen (bitte begründen), und stimmt sie mir zu, dass die entsprechende Weisung für eine korrekte Umsetzung des Urteils enthalten muss, dass von Sprachnachweisen von vornherein abgesehen werden muss, wenn sie absehbar aufgrund der persönlichen oder allgemeinen Umstände nicht innerhalb eines Jahres in zumutbarer Weise erworben werden können (Rn. 28 des Urteils: &quot;in diesem Fall braucht die Jahresfrist nicht abgewartet zu werden&quot;), so dass es fehlerhaft wäre, in jedem Fall Nachweise über einen vergeblichen mindestens einjährigen zumutbaren Spracherwerb zu verlangen (bitte begründen)?