Ruhrkohle AG in eine Stiftung öffentlichen Rechts überführen - Börsengang verhindern
<span>Rücknahme des <span>Steinkohlefinanzierungsgesetzes, kein Börsengang der RAG, keine privatrechtliche "RAG-Stiftung", sondern Überführung des Gesamtkonzerns in eine öffentliche Stiftung zur Weiterführung ohne Veräußerungen, Finanzierung von Folgekosten, sozialverträglichem Auslaufen, Aus- und Weiterbildung, öffentlich geförderter Beschäftigung, Umbau der Energiewirtschaft und Bewältigung des Strukturwandels, Erhalt eines Sockelbergbaus zur Sicherung der Technologie</span></span>