Ruhen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei säumigen Beitragszahlern und deren mitversicherten Angehörigen
<span>Unklare gesetzliche Regelungen bzgl. des Krankenversicherungsumfangs für säumige Beitragszahler und ihre Angehörigen, unpräzise geregelter Anspruch auf Präventionsuntersuchungen wie z. B. Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Inhalt des jüngsten Schreibens der Bundesregierung an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen</span>