Rückzug von Trägern ergänzender unabhängiger Teilhabeberatungsstellen in den Bundesländern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Träger werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Ende des Jahres 2020 aus der Trägerschaft einer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstelle (EUTB) in den einzelnen Bundesländern zurückziehen (bitte nach Bundesländern auflisten), und wie werden diese dort aufgebauten Angebotsstrukturen künftig erhalten, um das Recht der Betroffenen auf Beratung nach § 32 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch weiterhin und ohne zeitliche Lücke zu sichern?