Rückzahlung von Fördergeldern des Hochschulpaktes I
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe müssen oder mussten einzelne Hochschulen Fördergelder im Rahmen des Hochschulpakts I zurückzahlen bzw. bei eingeplanten Fördergeldern Abstriche machen, und wie begründet sich dies (bitte nach einzelnen Hochschulen aufschlüsseln)?<br /> <br /> Wie verhalten sich die in der Antwort auf die vorangestellte Frage erwähnten Tatsachen zur Erklärung der Bundesregierung vom 14. Dezember 2010 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/4210, ihr lägen keine Informationen über „Verstöße gegen die Vereinbarungen zum Hochschulpakt“ vor (vgl. Pressemitteilung des Allgemeinen Studierendenausschusses der Universität Köln „Nicht-Erfüllen der Hochschulpakt-I-Ziele kann bis zu 8 Mio. Euro Rückforderung bedeuten“ vom 11. Januar 2011)?